Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(AGB)

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen des Christian Schlothauer Black & Gold Streetfood (im weiteren BLACK & GOLD STREETFOOD genannt) als Vertragspartner, der vom Kunden (im weiteren Kunde genannt) durch eine Auftragserteilung und eine Auftragsbestätigung (im Weiteren Vertrag genannt) beauftragt werden.
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen werden. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von BLACK & GOLD STREETFOOD.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunde spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Kunde kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.

2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung
2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Kunde gegenüber der BLACK & GOLD STREETFOOD zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf BLACK & GOLD STREETFOOD über.
2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde diese AGB an.

3. Warenangebot
3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von BLACK & GOLD STREETFOOD kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden, oder von Lieferanten nicht lieferbar sein, behält sich BLACK & GOLD STREETFOOD einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor, soweit möglich.
3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei BLACK & GOLD STREETFOOD gerne auf vom Kunde gewünschte Anpassungen eingeht.

4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. BLACK & GOLD STREETFOOD ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an BLACK & GOLD STREETFOOD verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von BLACK & GOLD STREETFOOD an Dritte.
4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung ein. BLACK & GOLD STREETFOOD kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
4.5. BLACK & GOLD STREETFOOD ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist BLACK & GOLD STREETFOOD berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
4.7. Falls die Rechnungsanschrift, von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger BLACK & GOLD STREETFOOD rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Kunde, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

5. Angebote, Optionen und freie Termine
5.1. Angebote von BLACK & GOLD STREETFOOD sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
5.2. Sollten dem Kunde freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, BLACK & GOLD STREETFOOD gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind BLACK & GOLD STREETFOOD schriftlich mitzuteilen.
6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Reduzierung oder Erhöhung behält sich BLACK & GOLD STREETFOOD eine Anpassung der Fixkosten vor.
6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:

a) Der Kunde verpflichtet sich, der BLACK & GOLD STREETFOOD spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn BLACK & GOLD STREETFOOD hat den Grund zu verantworten.

7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch BLACK & GOLD STREETFOOD oder des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
7.2. Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist BLACK & GOLD STREETFOOD berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:

a) nach Beauftragung 100€ Bearbeitungsgebühr
b) 14 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c) 7 bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d) danach 100% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt.
f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Kunde übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
g) Dem Kunde bleibt der Nachweis, dass seitens BLACK & GOLD STREETFOOD höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. BLACK & GOLD STREETFOOD bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von BLACK & GOLD STREETFOOD können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunde muss schriftlich erfolgen und wird von BLACK & GOLD STREETFOOD rückbestätigt.

7.3. BLACK & GOLD STREETFOOD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von BLACK & GOLD STREETFOOD in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen.
b), wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

8. Termine, Lieferung
8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, BLACK & GOLD STREETFOOD wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird BLACK & GOLD STREETFOOD von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit BLACK & GOLD STREETFOOD die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.
8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunde angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunde bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit BLACK & GOLD STREETFOOD sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen BLACK & GOLD STREETFOOD solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich BLACK & GOLD STREETFOOD die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von BLACK & GOLD STREETFOOD.
8.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die BLACK & GOLD STREETFOOD selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunde zu beschaffen.
8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von BLACK & GOLD STREETFOOD. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung
9.1. Sofern vom Kunde Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von BLACK & GOLD STREETFOOD nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von BLACK & GOLD STREETFOOD.
b) BLACK & GOLD STREETFOOD übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunde keine Haftung.

9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. BLACK & GOLD STREETFOOD ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten, um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunde nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Kunde kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von BLACK & GOLD STREETFOOD verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Kunde pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen, um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch BLACK & GOLD STREETFOOD haftet der Kunde im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

10. Mängel und Gewährleistung
10.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen BLACK & GOLD STREETFOOD unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, am besten mit Fotos dokumentiert, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von BLACK & GOLD STREETFOOD als vom Kunden akzeptiert.
10.2. Bei berechtigten Mängeln steht BLACK & GOLD STREETFOOD das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung verhandelt werden, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
10.3. BLACK & GOLD STREETFOOD versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. BLACK & GOLD STREETFOOD haftet nicht nach Ablieferung beim Kunde für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
10.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunde durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.

11. Haftung durch BLACK & GOLD STREETFOOD
11.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von BLACK & GOLD STREETFOOD infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunde nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet BLACK & GOLD STREETFOOD, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur

a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die BLACK & GOLD STREETFOOD verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

11.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BLACK & GOLD STREETFOOD auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die BLACK & GOLD STREETFOOD zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
11.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die BLACK & GOLD STREETFOOD im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern BLACK & GOLD STREETFOOD nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der BLACK & GOLD STREETFOOD gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
11.5. Ebenso wenig haftet die BLACK & GOLD STREETFOOD für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
11.6. Der Kunde ist verpflichtet, BLACK & GOLD STREETFOOD rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

12. Haftung des Kunden
12.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind BLACK & GOLD STREETFOOD voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von BLACK & GOLD STREETFOOD wird dies dem Kunde zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird BLACK & GOLD STREETFOOD den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Kunde verlangen. BLACK & GOLD STREETFOOD haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunde. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunde zu vertreten und werden durch BLACK & GOLD STREETFOOD gesondert berechnet.

13. Datenschutz
13.1. Die gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von BLACK & GOLD STREETFOOD kann der Kunde widersprechen.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunde sind unwirksam.
14.2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz BLACK & GOLD STREETFOOD.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Siegen, soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Siegen.
14.4. Es gilt deutsches Recht.
14.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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©2025. Black & Gold Streetfood

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